Auf die Revision des Beklagten werden die Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27. August 2015 (VG 29 K 8.15 und VG 29 K 10.15) und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Oktober 2016 geändert.
Die Klagen werden abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens in allen Instanzen.
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Die Kläger wenden sich gegen die Heranziehung zu den Kosten ihrer Abschiebung im Jahr 2013.
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