FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.10.2018
4 K 4263/17
Normen:
EStG § 42d; DBA Polen Art. 15 Abs. 1;

Rechtmäßigkeit einer Haftungsinanspruchnahme für Lohnsteuer im Zeitraum von Januar 2011 bis April 2014; Verpflichtung zur Zahlung von Lohnsteuer für polnische Kraftfahrer ohne Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.10.2018 - Aktenzeichen 4 K 4263/17

DRsp Nr. 2018/18799

Rechtmäßigkeit einer Haftungsinanspruchnahme für Lohnsteuer im Zeitraum von Januar 2011 bis April 2014; Verpflichtung zur Zahlung von Lohnsteuer für polnische Kraftfahrer ohne Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 42d; DBA Polen Art. 15 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Haftungsinanspruchnahme der Klägerin nach § 42d des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Lohnsteuer im Zeitraum von Januar 2011 bis April 2014 (Streitzeitraum).

Die Klägerin ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts B... (HRB ...) eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), deren Sitz sich im Streitzeitraum in B... befand und deren Unternehmensgegenstand auf den Betrieb einer Spedition gerichtet ist. Im Streitzeitraum beschäftigte die Klägerin ca. 170 angestellte Fahrer mit überwiegend polnischer Herkunft, die in Deutschland weder über einen Wohnsitz (§ 8 Abgabenordnung [AO]) noch einen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) verfügten. Für den Streitzeitraum reichte die Klägerin monatliche Lohnsteueranmeldungen ein.