Der Antrag wird abgelehnt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen den Duldungsbescheid des Finanzamts (FA) vom 11. Dezember 2008.
Der Vater der Antragstellerin O betrieb einen Paketzustellungsdienst. Vollstreckungsmaßnahmen des FA wegen Steuerrückständen von 75.814,74 EUR blieben erfolglos.
Im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung stellte das FA fest, dass Kundenforderungen von O im Zeitraum 21. Dezember 2004 bis 13. Juli 2007 in Höhe von 120.690,62 EUR auf ein Konto bei der Bank AG überwiesen worden, dessen alleinige Inhaberin und Verfügungsberechtigte die Antragstellerin war. Eine Kontovollmacht für O bestand nicht.
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