BFH - Urteil vom 31.05.2017
I R 54/15
Normen:
AO § 73; KStG § 14 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
BFHE 259, 1
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 19.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 932/12

Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides im Rahmen einer mehrstufigen Organschaft

BFH, Urteil vom 31.05.2017 - Aktenzeichen I R 54/15

DRsp Nr. 2017/14596

Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides im Rahmen einer mehrstufigen Organschaft

Der Gegenstand der Haftung (§ 73 Satz 1 AO) ist für eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft (§ 14 Abs. 1 Satz 1 KStG) auf solche Steueransprüche beschränkt, die gegen den durch das konkrete Organschaftsverhältnis bestimmten Organträger gerichtet sind. Dies ist auch bei mehrstufigen Organschaften zu beachten.

Tenor

Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Februar 2015 16 K 932/12 H(K), die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 10. Februar 2012 sowie der Haftungsbescheid des Beklagten vom 18. Juli 2011 aufgehoben.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

AO § 73; KStG § 14 Abs. 1 Satz 1;

Gründe

I.

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids im Rahmen einer sog. mehrstufigen Organschaft.