FG Münster - Urteil vom 09.12.2015
13 K 1232/12

Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Körperschaftsteuer bei einer im österreichischen Handelsregister eingetragenen GmbH für eine in Deutschland durchgeführte Geschäftstätigkeit

FG Münster, Urteil vom 09.12.2015 - Aktenzeichen 13 K 1232/12

DRsp Nr. 2016/2357

Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Körperschaftsteuer bei einer im österreichischen Handelsregister eingetragenen GmbH für eine in Deutschland durchgeführte Geschäftstätigkeit

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 13.12.2010 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 22.8.2011 und der Einspruchsentscheidung vom 12.3.2012 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Tatbestand

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Körperschaftsteuer der Streitjahre 2001 bis 2005.