Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27.10.2021 - 2 K 1415/21 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Köln zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
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