A. Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die Nacherhebung einer Körperschaftsteuer als Abzugsteuer (Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes -- EStG 2002---) für 2000 bis 2003.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, die einem Konzernverbund angehört, schloss am 1. März 1997 einen Maschinenmietvertrag. Vertragspartner war die X mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Nach § 9 des Vertrages sollte X alle innerhalb der Europäischen Union (EU) auf die Miete erhobenen Steuern tragen.
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