LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.11.2021
L 9 KA 2/18 KL
Normen:
SGB V § 71 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 und S. 2; SGB V § 71 Abs. 2 S. 1-2;

Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur Festsetzung der vertragszahnärztlichen Vergütung im ErsatzkassenbereichAnforderungen an den Gestaltungsspielraum des Schiedsamtes bei Veränderungen der Gesamtvergütung im Hinblick auf eine Überschreitung der Veränderungsrate

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.11.2021 - Aktenzeichen L 9 KA 2/18 KL

DRsp Nr. 2022/14643

Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur Festsetzung der vertragszahnärztlichen Vergütung im Ersatzkassenbereich Anforderungen an den Gestaltungsspielraum des Schiedsamtes bei Veränderungen der Gesamtvergütung im Hinblick auf eine Überschreitung der Veränderungsrate

Das Schiedsamt unterschreitet seinen Gestaltungsspielraum, wenn es bei seiner Entscheidung die Kriterien des § 85 Abs 3 S 1 SGB V nur daraufhin prüft, ob Gesichtspunkte für eine Steigerung über einen als Basis anzusetzenden Wert in voller Höhe der nach § 71 Abs 3 S 1 SGB V maßgeblichen Veränderungsrate hinaus feststellbar sind.

Tenor

Der Schiedsspruch vom 14. Juni 2018 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu über die vertragszahnärztliche Gesamtvergütung im Ersatzkassenbereich 2017 zu entscheiden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert wird auf 451.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 71 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 und S. 2; SGB V § 71 Abs. 2 S. 1-2;

Tatbestand

Umstritten ist der Schiedsspruch des Beklagten vom 14. Juni 2018 zur vertragszahnärztlichen Vergütung im Ersatzkassenbereich für das Jahr 2017.