FG Berlin - Urteil vom 15.12.2000
3 K 3669/97
Normen:
AO § 165 Abs. 2 ; AO § 164 Abs. 4 Satz 1; AO § 164 Abs. 2 ; AO § 173 Abs. 2 ; AO § 165 Abs. 1 Satz 3;
Fundstellen:
EFG 2001, 1170

Rechtmäßigkeit von Änderungsbescheiden

FG Berlin, Urteil vom 15.12.2000 - Aktenzeichen 3 K 3669/97

DRsp Nr. 2001/13175

Rechtmäßigkeit von Änderungsbescheiden

1. Zur Frage, ob die Änderung eines Steuerbescheids nach § 165 Abs. 2 AO rechtswidrig ist, weil im vorausgegangenen Steuerbescheid der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben und die erneute Anordnung eines "Vorläufigkeitsvermerks" nur angekündigt wurde. 2. Zur Frage der Rechtswidrigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks, wenn zum Zeitpunkt der Anordnung der Nebenbestimmung keine tatsächliche Ungewissheit (hier: Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels) mehr bestand.

Normenkette:

AO § 165 Abs. 2 ; AO § 164 Abs. 4 Satz 1; AO § 164 Abs. 2 ; AO § 173 Abs. 2 ; AO § 165 Abs. 1 Satz 3;

Tatbestand:

Der Kläger ist Kaufmann und in vielfältiger Weise auf dem Immobiliensektor tätig. Er ist an einer Vielzahl von Gesellschaften maßgebend beteiligt, die in großer Zahl umfangreichen Grundbesitz verwalten und veräußern. Darüber hinaus ist er Alleineigentümer mehrerer Grundstücke.