BFH vom 15.12.1999
XI R 22/99
Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 818

Rechtserheblichkeit nachträglich bekannt gewordener Tatsachen

BFH, vom 15.12.1999 - Aktenzeichen XI R 22/99

DRsp Nr. 2000/7419

Rechtserheblichkeit nachträglich bekannt gewordener Tatsachen

Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen sind nur rechtserheblich und können zu einer Änderung führen, wenn die Finanzbehörde bei rechtzeitiger Kenntnis einer ihr unbekannten Tatsache schon bei der ursprünglichen Steuerfestsetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine andere Entscheidung getroffen hätte.

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 ;

Für die Praxis: