Das Verfahren ist unterbrochen.
Der noch nicht bekannt gegebene Beschluss des Senats vom 27.01.2021 –
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die von der Insolvenzschuldnerin, einer GmbH, an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Invalidenrente als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) einkommens- und gewerbeertragserhöhend anzusetzen ist und —daran anschließend— Kapitalertragsteuer anfällt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|