Der Antrag wird abgelehnt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Mit Schreiben vom 5. April 2017 beantragte der Antragsteller Prozesskostenhilfe (PKH) für eine beabsichtigte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 23. März 2017
Der Senat hat mit Schreiben vom 28. Juni 2017 und vom 1. August 2017 den Antragsteller um Beantwortung mehrerer Fragen zu seinem Vermögen und seinen Einkünften gebeten. Auf die Antwortschreiben des Antragstellers vom 10. Juli 2017 und 19. August 2017 wird hingewiesen.
II.
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