BFH - Urteil vom 25.03.2021
VIII R 1/18
Normen:
EStG § 44 Abs. 5 Sätze 1 und 2, § 44 Abs. 6 Satz 5; FGO § 68 Satz 1, § 121;
Fundstellen:
AO-StB 2021, 286
BB 2021, 1750
BB 2021, 1959
BFH/NV 2021, 1139
BStBl II 2021, 655
DStRE 2021, 1038
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 22.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 4148/13

Rechtsfolgen des Erlasses eines Nachforderungsbescheides während des Verfahrens über einen Haftungsbescheid wegen nicht ordnungsgemäß einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer

BFH, Urteil vom 25.03.2021 - Aktenzeichen VIII R 1/18

DRsp Nr. 2021/10922

Rechtsfolgen des Erlasses eines Nachforderungsbescheides während des Verfahrens über einen Haftungsbescheid wegen nicht ordnungsgemäß einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer

1. Erlässt das FA wegen nicht ordnungsgemäß einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c EStG einen Haftungsbescheid i.S. des § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG und ersetzt es diesen während des Revisionsverfahrens durch einen Nachforderungsbescheid gemäß § 44 Abs. 5 Satz 2 EStG, liegt kein Fall der Änderung oder Ersetzung i.S. von § 68 Satz 1, § 121 FGO vor, sondern es tritt vielmehr Erledigung in der Hauptsache ein. 2. Erklärt nur der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt und widerspricht das FA dieser Erklärung, ist der Rechtsstreit als Streit über die Erledigung fortzuführen und die Erledigung durch Urteil festzustellen.

Tenor

Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat.

Das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 22.11.2017 – 8 K 4148/13 wird für gegenstandslos erklärt.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

EStG § 44 Abs. 5 Sätze 1 und 2, § 44 Abs. 6 Satz 5; FGO § 68 Satz 1, § 121;

Gründe

I.