I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. Februar 2018 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger ein Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung aufgrund seines Geschlechts bei einer Stellenbewerbung zusteht.
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