BFH - Urteil vom 17.12.2003
IX R 8/98
Normen:
AO § 42 ; EStG § 9 § 10 Abs. 1 Nr. 1 lit. a § 21 ;
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 11.12.1997 - Vorinstanzaktenzeichen IV 126/96

Rechtsmissbrauch durch Mietverträge nach Grundstücksübertragung zwischen nahen Angehörigen?

BFH, Urteil vom 17.12.2003 - Aktenzeichen IX R 8/98

DRsp Nr. 2004/6259

Rechtsmissbrauch durch Mietverträge nach Grundstücksübertragung zwischen nahen Angehörigen?

1. Zum Vorliegen eines Missbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten i.S. von § 42 AO.2. Eltern steht es frei, ihren Kindern Vermögensgegenstände entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen und sich die Nutzung des übertragenen Gegenstandes entweder unentgeltlich oder entgeltlich zu sichern.3. Der Abschluss eines Mietvertrages unter nahen Angehörigen stellt nicht schon deshalb einen Gestaltungsmissbrauch dar, weil der Mieter das Grundstück zuvor gegen wiederkehrende Leistungen auf den Vermieter übertragen hat.

Normenkette:

AO § 42 ; EStG § 9 § 10 Abs. 1 Nr. 1 lit. a § 21 ;

Gründe: