BFH - Beschluss vom 04.12.2012
I B 72/12
Normen:
FGO § 115 Abs. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2013, 565
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 27.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 341/11

Rechtsmittelbefugnis des ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH

BFH, Beschluss vom 04.12.2012 - Aktenzeichen I B 72/12

DRsp Nr. 2013/2777

Rechtsmittelbefugnis des ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH

1. NV: Zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde sind nur die in der Vorinstanz tatsächlich Beteiligten berechtigt. Die tatsächliche Beteiligung richtet sich grundsätzlich nach dem Rubrum des angefochtenen Urteils. 2. NV: Lässt sich im Wege der Auslegung ermitteln, dass ein tatsächlich Beteiligter im vorinstanzlichen Urteil irrtümlich nicht als solcher aufgeführt worden ist, so ist auch dieser zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde berechtigt. 3. NV: Werden einem Vertreter ohne Vertretungsmacht in dem vorinstanzlichen Urteil die Kosten des Verfahrens auferlegt, wird er hierdurch nicht zum Verfahrensbeteiligten. Insbesondere liegt in der Auferlegung der Kosten keine konkludente Beiladung. 4. NV: Ist die Nichtzulassungsbeschwerde in der Hauptsache unzulässig, kann nicht isoliert die Kostenentscheidung angefochten werden.