BVerfG - Beschluss vom 08.02.2021
1 BvQ 135/20
Normen:
BVerfGG § 32 Abs. 1;

Rechtsschutzbedürfnis bei Erfolglosigkeit des eA-Antrags

BVerfG, Beschluss vom 08.02.2021 - Aktenzeichen 1 BvQ 135/20

DRsp Nr. 2021/4030

Rechtsschutzbedürfnis bei Erfolglosigkeit des eA-Antrags

Tenor

Der Antrag auf Gegenstandswertfestsetzung wird verworfen.

Normenkette:

BVerfGG § 32 Abs. 1;

[Gründe]

Der Antrag auf Gegenstandswertfestsetzung wird verworfen, weil für eine gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswertes kein Rechtsschutzbedürfnis besteht.