Rechtsschutzbedürfnis der Anfechtungsklage bei vorheriger Entscheidung nach § 69 Abs. 3 FGO
BFH, Beschluß vom 25.11.1992 - Aktenzeichen II B 86/91
DRsp Nr. 1996/11606
Rechtsschutzbedürfnis der Anfechtungsklage bei vorheriger Entscheidung nach § 69 Abs. 3FGO
»Für eine Anfechtungsklage gegen den die Aussetzung der Vollziehung ablehnenden Verwaltungsakt des FA besteht dann kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn das FG bereits über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3FGO entschieden hat. Diese Rechtsfrage ist durch die Rechtsprechung geklärt (BFH-Beschluß vom 27.01.1982 II B 38/81, BFHE 135, 156, BStBl II 1982, 326).«