Auf die Berufung der Kläger und der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 14.12.2016, Az. 1 HK
Es wird festgestellt, dass in der Gesellschafterversammlung der Beklagten zu 1) vom 20.08.2015 (10.30 Uhr) zu TOP 5 der folgende Beschluss gefasst wurde:
a) b) c) aa) bb) cc) dd) ee) d) e) 2. 3. 2. 3. 4. 5.
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