KG - Urteil vom 17.05.2023
23 U 14/23
Normen:
GmbHG § 16 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 21.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 96 O 30/22

Rechtsstellung der Gesellschafterin einer GmbH nach Einziehung der GeschäftsanteileAnspruch auf Unterlassung der Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste

KG, Urteil vom 17.05.2023 - Aktenzeichen 23 U 14/23

DRsp Nr. 2023/6901

Rechtsstellung der Gesellschafterin einer GmbH nach Einziehung der Geschäftsanteile Anspruch auf Unterlassung der Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste

Wird durch Gesellschafterbeschluss ein Geschäftsanteil an einer GmbH eingezogen und erhebt der betroffene Gesellschafter hiergegen Klage, so kann der Gesellschaft im Wege einstweiligen Rechtsschutzes aufgegeben werden, den ausgeschlossenen Gesellschafter bis zur Entscheidung in der Hauptsache weiter als Gesellschafter behandeln und eine korrigierte Gesellschafterliste einzureichen.

1. Die Berufung der Verfügungsbeklagten wird als unzulässig verworfen.

2. Auf die Berufung der Nebenintervenientin zu 1) wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 21.12.2022 - Az. 96 O 30/22 - abgeändert:

Die einstweiligen Verfügungen des Landgerichts vom 29.11.2022 und vom 21.12.2022 - insoweit in der angefochtenen Entscheidung enthalten - werden aufgehoben und die Anträge auf ihren Erlass zurückgewiesen.

3. Die Anträge auf Feststellung der Erledigung werden zurückgewiesen.