I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 23.08.2022, soweit darin zu Lasten der Beklagten erkannt wird, abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits (beider Instanzen) zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 200 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten im Rahmen eines privaten Krankenversicherungsverhältnisses um eine Auskunft über die Höhe des für mehrere Beitragsanpassungen auslösenden Faktors.
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