Rechtsstreit um den Wert der steuerverstrickten GmbH-Anteile zum Zeitpunkt ihrer Veräußerung im Streitjahr 2014; Rechtmäßigkeit der gesonderten und einheitlichen Feststellung eines Veräußerungsgewinns bei einer GmbH bei mittelbarer mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung; Doppelfunktion von GmbH-Anteilen als Sonderbetriebsvermögen der Besitzgesellschaft und einer später gegründeten GmbH
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2019 - Aktenzeichen 1 K 2182/18
DRsp Nr. 2020/11054
Rechtsstreit um den Wert der steuerverstrickten GmbH-Anteile zum Zeitpunkt ihrer Veräußerung im Streitjahr 2014; Rechtmäßigkeit der gesonderten und einheitlichen Feststellung eines Veräußerungsgewinns bei einer GmbH bei mittelbarer mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung; Doppelfunktion von GmbH-Anteilen als Sonderbetriebsvermögen der Besitzgesellschaft und einer später gegründeten GmbH
Die für eine Betriebsaufspaltung notwendige personelle Verflechtung setzt voraus, dass eine oder mehrere Personen zusammen (Personengruppe) sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen in der Weise beherrschen, dass sie in der Lage sind, in beiden Unternehmen einen einheitlichen Geschäfts- und Betätigungswillen durchzusetzen. Dabei können sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen Personengesellschaften sein (mitunternehmerische Betriebsaufspaltung).Die Herrschaft über die Betriebsgesellschaft braucht nicht auf einer unmittelbaren Beteiligung beruhen. Sie kann auch mittelbar über eine Beteiligungs-GmbH ausgeübt werden.
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