Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Beteiligten streiten über die grunderwerbsteuerliche Behandlung des Erwerbs eines Anteils an einer Erbengemeinschaft.
Der Kläger erwarb mit Anteilskaufvertrag vom ....2016, UR.Nr. x/2016 von Herrn Z einen Anteil von einem Viertel am Nachlass der verstorbenen Frau Z1. Die Erblasserin war am ....1954 verstorben, und Erben waren vier Kinder zu gleichen Teilen, so dass ursprünglich vier Erbanteile zu je 25 % bestanden haben. Der vom Kläger erworbene Erbanteil wurde zuvor mehrmals weitervererbt und in 2015 von einem Miterben durch Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts erworben. Dieser erworbene Erbanteil ist dann an den Kläger durch den hier streitigen Vertrag veräußert worden. Zum Vermögen der Erbengemeinschaft gehört das Grundstück A-Straße ... in R, für das eine Auseinandersetzung bisher nicht erfolgt ist. Der vereinbarte Kaufpreis betrug ... € und der Kläger sollte als Erwerber die Grunderwerbsteuer tragen.
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