FG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.06.2015
3 K 2419/14
Fundstellen:
AO-StB 2016, 127
AO-StB 2016, 260
DB 2016, 12

Rechtswidrigkeit einer Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen für die Anfertigung von Kontrollmitteilungen im Rahmen eines Auskunftsersuchens der Guardia di Finanza

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2015 - Aktenzeichen 3 K 2419/14

DRsp Nr. 2016/4398

Rechtswidrigkeit einer Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen für die Anfertigung von Kontrollmitteilungen im Rahmen eines Auskunftsersuchens der Guardia di Finanza

Tenor

1.

Es wird festgestellt, dass die an die Klägerin gerichtete Aufforderung des Beklagten vom 5. Februar 2013, Unterlagen für die Anfertigung von Kontrollmitteilungen im Rahmen des Auskunftsersuchens der Guardia di Finanza vom Januar 2013 vorzulegen, für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Oktober 2011 rechtswidrig ist.

2.

Die an die Klägerin gerichtete Aufforderung vom 5. Februar 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25. Juni 2014 für den Zeitraum vom 1. November 2011 bis zum 30. September 2012 wird (ersatzlos) aufgehoben.

3.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

4.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Ermöglicht der Kostenfestsetzungsbeschluss eine Vollstreckung von mehr als 1.500 €, darf die Vollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe des darin festgesetzten Erstattungsbetrags erfolgen. In anderen Fällen kann der Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder durch Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

5.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

1. 2.