FG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.01.2009
1 K 55/07
Normen:
AO § 240; AO § 224 Abs. 2 Nr. 2; AO § 218 Abs. 2 S. 1; AO § 37; BGB § 676a;

Rechtzeitigkeit einer online-Überweisung bei Steuerzahlungen; Entscheidung über Rechtmäßigkeit von Säumiszuschlägen durch Abrechnungsbescheid; Säumniszuschlag bei geringfügiger Säumnis

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2009 - Aktenzeichen 1 K 55/07

DRsp Nr. 2011/5785

Rechtzeitigkeit einer online-Überweisung bei Steuerzahlungen; Entscheidung über Rechtmäßigkeit von Säumiszuschlägen durch Abrechnungsbescheid; Säumniszuschlag bei geringfügiger Säumnis

1. Bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen entscheidet der Abrechnungsbescheid nicht nur über den Fortbestand der Zahlungsverpflichtung, sondern auch darüber, ob Säumniszuschläge überhaupt und ggf. in welcher Höhe entstanden sind. 2. Für die Frage der Rechtzeitigkeit der Steuerzahlung kommt es nicht darauf an, wann der Steuerpflichtige die Überweisung veranlasst hat und an welchem Tag sein Konto belastet worden ist, sondern darauf, an welchem Tag die Zahlung auf dem Konto der Finanzbehörde gutgeschrieben wird. 3. Auch bei einer Online Überweisung gilt hinsichtlich der Regelung des § 676a BGB als Banktag nur ein Arbeitstag, nicht dagegen arbeitsfreie Samstage, Sonntage oder Feiertage. 4. Ein Säumniszuschlag ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis auch bei einer nur geringfügigen Säumnis verwirkt. Der Zuschlag ist nicht taggenau zu berechnen.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 240; AO § 224 Abs. 2 Nr. 2; AO § 218 Abs. 2 S. 1; AO § 37; BGB § 676a;

Tatbestand: