BFH - Urteil vom 11.12.1997
IV R 92/96
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 1222

Refinanzierungskredit bei Darlehen an Schwestergesellschaft

BFH, Urteil vom 11.12.1997 - Aktenzeichen IV R 92/96

DRsp Nr. 1998/18426

Refinanzierungskredit bei Darlehen an Schwestergesellschaft

Bei Gewährung eines Darlehens durch eine Personengesellschaft an ihre Schwestergesellschaft im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen sind die für einen Refinanzierungskredit geleisteten Schuldzinsen als Betriebsausgaben abziehbar. Handelt es sich bei dem Refinanzierungskredit um eine Dauerschuld, sind die im Rahmen der Ermittlung des Gewerbeertrags hinzuzurechnenden Zinsen nicht um die von der Schwestergesellschaft gezahlten Zinsen zu mindern.

Gründe:

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, die Limonaden und andere Getränke herstellt und vertreibt. Kommanditisten sind die Brüder E und W zu je 1/3 und deren Eltern zu je 1/6.

Zugleich sind E und W zu je 1/2 Kommanditisten der (R-KG) mit Sitz in demselben Landkreis wie die Klägerin. Die Geschäfte beider Gesellschaften werden einheitlich am Betriebssitz der Klägerin geführt, die der R-KG Arbeitskräfte gestellt und ihrerseits von der R-KG umfangreiche Warenlieferungen erhält.

Auch im Vertrieb arbeiten beide Gesellschaften zusammen.