1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist im Rahmen eines Kindergeldanspruchs, ob der Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) in der bis zum 31.12.2011 geltenden Fassung überschritten wurde.
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