Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung weiterer Werbungskosten im Rahmen der Tätigkeit der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit.
Die Klägerin ist Angestellte der Polizei und als Fluggastkontrollkraft im Bereich der Terminals auf dem Flughafen A tätig. Sie bekleidet ihre Stelle zu 75 %. Die Polizeiinspektion, der die Klägerin zugeordnet ist, liegt auf dem Gelände des Flughafens A etwa einen halben Kilometer von dem Flughafengebäude entfernt. Auf die Bescheinigung des Arbeitgebers der Klägerin vom 18.04.2012, Bl. 97 der FG-Akte, wird Bezug genommen. Der Flughafen A weist eine Größe von ca. …ha auf. Betreibergesellschaft des Flughafens ist die Flughafen A GmbH.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|