FG München - Urteil vom 10.12.2003
9 K 3576/01
Normen:
DBA CHE Art. 14 Abs. 1 Art. 11 Abs. 1, Abs. 3 ;

Regelmäßige Nutzung einer festen Einrichtung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 DBA-Schweiz; Zurechnung von Einkünften zu einer festen Einrichtung; Art. 14 Absatz 1 DBA Schweiz; Einkommensteuer 1992

FG München, Urteil vom 10.12.2003 - Aktenzeichen 9 K 3576/01

DRsp Nr. 2004/3031

"Regelmäßige" Nutzung einer festen Einrichtung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 DBA-Schweiz; Zurechnung von Einkünften zu einer festen Einrichtung; Art. 14 Absatz 1 DBA Schweiz; Einkommensteuer 1992

1. Das Besteuerungsrecht der Schweiz für Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger aus einer festen Einrichtung in der Schweiz bezieht, hängt gemäß Art. 14 Abs. 1 DBA Schweiz nicht davon ab, dass die Einrichtung innerhalb eines Kalenderjahres für mindestens 183 Tage oder einen anderen festen Zeitraum tatsächlich genutzt wird. Ausreichend ist, dass der Steuerpflichtige in der Lage ist, über die Einrichtung regelmäßig zu verfügen und sie nicht nur vorübergehend für seine eigenen Zwecke zu nutzen. 2. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Zurechnung von Einkünften aus selbständiger Arbeit zu einer festen Einrichtung ist, dass diejenigen Tätigkeiten, die für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen prägend sind, am Ort der Einrichtung ausgeführt werden, dass also der qualitative Schwerpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen in der festen Einrichtung liegt.