Die Kläger sind Ehegatten und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist seit 1960 gewerblich tätig. Das in den Streitjahren ausgeübte Gewerbe besteht im An- und Verkauf von Lastkraftwagen und Nutzfahrzeugen. Ein erheblicher Teil der Umsätze ist auf den Export dieser Fahrzeuge nach Spanien, Portugal und Griechenland zurückzuführen. 1987 wurde der Gewerbebetrieb von .....-........ nach ....-..... verlegt.
Im Oktober 1990 begann das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (im folgenden Steufa) mit einer Prüfung bei dem Kläger. Die Ergebnisse der Prüfung wurden im Bericht vom..... 1995, auf den Bezug genommen wird, festgehalten. Dabei wurden - neben hier nicht streitigen - folgende Feststellungen getroffen:
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