Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 2. Dezember 2020 sowie der Bescheid der Beklagten vom 22. August 2019 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. Januar 2020 insoweit aufgehoben, als die Beklagte verurteilt wird, dem Kläger ausgehend von einem Versicherungsfall am 25. August 2022 Rente wegen voller Erwerbsminderung vom 1. März 2023 bis 28. Februar 2026 zu gewähren.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger ein Drittel der Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
Der Kläger begehrt von der Beklagten eine Rente wegen Erwerbsminderung.
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