BFH - Urteil vom 09.11.1999
II R 45/97
Normen:
BewG § 95 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 686

Restkaufpreisforderung aus Betriebsveräußerung

BFH, Urteil vom 09.11.1999 - Aktenzeichen II R 45/97

DRsp Nr. 2001/13355

Restkaufpreisforderung aus Betriebsveräußerung

1. Der Einheitswert des BV ist über das Ende der werbenden Tätigkeit hinaus so lange festzustellen, wie am jeweiligen Stichtag noch positives oder negatives BV vorhanden ist. 2. Behält bei einer Betriebsveräußerung im Ganzen der Veräußerer Vermögen zurück, das noch der Abwicklung bedarf, gehört eine am Bewertungsstichtag noch bestehende Restkaufpreisforderung aus der Betriebsveräußerung zum BV. 3. Die Zugehörigkeit der Restkaufpreisforderung zum BV bleibt bis zur Abwicklung bestehen, sofern sie nicht freiwillig ins PV überführt wird.

Normenkette:

BewG § 95 Abs. 1 ;
Fundstellen
BFH/NV 2000, 686