Reverse Charge: So verbuchen Sie Bauleistungen korrekt

Bei Bauleistungen, Werklieferungen und bestimmten anderen Leistungen, die in Verbindung mit einem Grundstück stehen, wechselt die Steuerschuldnerschaft häufig auf den Leistungsempfänger. Dieser Übergang der Steuerschuldnerschaft hat wesentliche Auswirkungen auf die Umsatzsteuer-Voranmeldung und erfordert eine präzise und sachkundige Handhabung in der Buchführung. Der folgende Beitrag bietet Ihnen einen Überblick über die erforderlichen Schritte und Überlegungen zur korrekten Verbuchung dieser komplexen Transaktionen. Erfahren Sie hier, wie Sie die umsatzsteuerrechtlichen Rechtsfolgen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ordnungsgemäß abbilden und welche Konten hierfür relevant sind.

Werden Bauleistungen bzw. Werklieferungen und bestimmte sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht, geht umsatzsteuerrechtlich regelmäßig die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über. Damit die umsatzsteuerrechtlichen Rechtsfolgen ordnungsgemäß in der Umsatzsteuer-Voranmeldung abgebildet werden, bedarf es auch in diesen Fällen einer Verbuchung auf den richtigen Konten. Das folgende Beispiel soll dies verdeutlichen.

Sachverhalt