BFH - Beschluß vom 25.11.1998
IV B 10/98
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ; GG Art. 19 Abs. 4 ; MRK Art. 6 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 655

Revision; überlange Verfahrensdauer

BFH, Beschluß vom 25.11.1998 - Aktenzeichen IV B 10/98

DRsp Nr. 1999/2504

Revision; überlange Verfahrensdauer

1. Rechtsschutz bedeutet auch einen verfassungsrechtlichen geschützten Anspruch auf Rechtsschutz in angemessener Zeit. 2. Mit dem Argument, die überlange Verfahrensdauer habe das Erinnerungsvermögen der von ihm aufgebotenen Zeugen erschöpft, kann ein Stpfl. keinen zur Zulassung der Revision führenden Verfahrensfehler darlegen, wenn er selbst durch eigenes Verhalten zur Verzögerung des Ermittlungs-, Festsetzungs- und Rechtsbehelfsverfahrens beigetragen hat.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ; GG Art. 19 Abs. 4 ; MRK Art. 6 Abs. 1 ;

Gründe:

Von der Wiedergabe des Tatbestands wird gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs abgesehen.

Die Beschwerde ist unbegründet.