BFH vom 24.09.1996
VII B 101/96

Revisionszulassung bei Zweifeln an der Gültigkeit von gemeinschaftsrechtlichen Normen

BFH, vom 24.09.1996 - Aktenzeichen VII B 101/96

DRsp Nr. 2001/1213

Revisionszulassung bei Zweifeln an der Gültigkeit von gemeinschaftsrechtlichen Normen

Bei der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde reicht es für die Zulassung einer Revision aus, daß Zweifel an der Gültigkeit gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften bestehen, die ggf. zu einer Vorlage an den EuGH führen können. Es braucht nicht festzustehen, ob es tatsächlich zu einer Vorlage kommt; diese Entscheidung ist erst im Revisionsverfahren zu treffen.

Für die Praxis:

Für die FG besteht nach der Rechtsprechung des BFH keine Verpflichtung zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH (vgl. das BFH-Urteil vom 2.4.1996, VII R 119/94, BStBl. II 1996, 102, und den Praxishinweis in EURO STEUER-TELEX 1996, 18).