I. Die Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, haben vor dem Finanzgericht (FG) eine Klage wegen Einkommensteuer 1987 und 1990 erhoben. Berichterstatter dieses Verfahrens ist Richter am FG A. Mit Schreiben vom 22. November 2000 haben die Kläger Richter am FG B, der dem selben Senat angehört, wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Zur Begründung haben sie auf die Ablehnungsgesuche vom 23. Juni 2000 in den Sachen 15 K 940/96 F sowie 15 V 3433/00 A (E) und die dort eingereichten eidesstattlichen Versicherungen verwiesen.
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