Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 5. Januar 2023 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Rentenleistungen nach Neufeststellung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte aufgrund der Berücksichtigung tatsächlichen Hinzuverdienstes.
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