Rückforderung von Währungsausgleichsbeträgen wegen Beimischung eines subventionsschädlichen Weins
BFH, vom 17.08.1993 - Aktenzeichen VII R 137/92
DRsp Nr. 2001/1246
Rückforderung von Währungsausgleichsbeträgen wegen Beimischung eines subventionsschädlichen Weins
Durch Beimischung eines Cuvèes, das selbst die an Tafelwein zu stellenden Anforderungen nicht erfüllt, verliert Tafelwein seine Eigenschaft als Tafelwein.Rückforderung von Währungsausgleichsbeträgen für ausgeführten Wein ist geboten, wenn festgestellt wird, daß der Wein nicht die für das Vorhandensein von Tafelwein erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.