BFH vom 17.08.1993
VII R 137/92

Rückforderung von Währungsausgleichsbeträgen wegen Beimischung eines subventionsschädlichen Weins

BFH, vom 17.08.1993 - Aktenzeichen VII R 137/92

DRsp Nr. 2001/1246

Rückforderung von Währungsausgleichsbeträgen wegen Beimischung eines subventionsschädlichen Weins

Durch Beimischung eines Cuvèes, das selbst die an Tafelwein zu stellenden Anforderungen nicht erfüllt, verliert Tafelwein seine Eigenschaft als Tafelwein. Rückforderung von Währungsausgleichsbeträgen für ausgeführten Wein ist geboten, wenn festgestellt wird, daß der Wein nicht die für das Vorhandensein von Tafelwein erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.