FG Köln - Urteil vom 18.12.2002
4 K 4737/99
Normen:
AO (1977) § 37 Abs. 2 ; AO (1977) § 37 Abs. 2 S 3 ; EGAO Art. 97 § 1 Abs. 5 ; EGAO Art. 97 ;

Rückforderungsschuldner einer abgetretenen und ausgezahlten Vorsteuererstattung vor der Änderung des § 37 Abs. 2 AO 1977

FG Köln, Urteil vom 18.12.2002 - Aktenzeichen 4 K 4737/99 - Aktenzeichen 4 K 4542/01

DRsp Nr. 2003/13957

Rückforderungsschuldner einer abgetretenen und ausgezahlten Vorsteuererstattung vor der Änderung des § 37 Abs. 2 AO 1977

Art. 97 § 1 Abs. 5 EGAO i.V.m. § 37 Abs. 2 S. 3 AO ist in der Weise verfassungskonform auszulegen, dass § 37 Abs. 2 S. 3 AO nicht rückwirkend auf vor dem Inkrafttreten der Vorschrift bereits vollzogene Abtretungen anzuwenden ist.

Normenkette:

AO (1977) § 37 Abs. 2 ; AO (1977) § 37 Abs. 2 S 3 ; EGAO Art. 97 § 1 Abs. 5 ; EGAO Art. 97 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die von der in der Schweiz ansässigen Fa. B-AG der Klägerin bzw. ihrer Rechtsvorgängerin in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge zu berücksichtigen sind und - falls dies nicht der Fall sein sollte - die aus der vorläufigen Anerkennung resultierenden Vorsteuererstattungen, soweit sie (an die B-AG) abgetreten und ausgezahlt worden waren, von der Klägerin zurückgefordert bzw. im Rahmen der späteren Jahresteuerveranlagung steuererhöhend berücksichtigend werden können.