Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt - FA -) es zu Recht abgelehnt hat, einen Grunderwerbsteuer (GrESt)-bescheid gem. § 16 GrEStG aufzuheben.
Die Klägerin (Klin.) ist befreite Vorerbin ihres am 21.09.2003 verstorbenen Ehegatten Dipl.-Ing. GN (= Erwerber). Dieser erwarb mit notariellem Kaufvertrag vom 30.09.1999 (UR-Nr. 286/1999 des Notars N1, C) von der L AG & Co. Liegenschaftsverwaltung in C verschiedene in der Gemarkung X Flur 13 gelegene Grundstücke, die u. a. mit einem an sechs Mietparteien vermieteten Wohnhaus sowie mit zu der ehemaligen Werksgärtnerei gehörenden Gebäuden, Aufbauten und Erweiterungen bebaut waren.
Die Besitzübergabe des Kaufobjektes erfolgte mit Vertragsschluss (§ 7 des Vertrages). Der Erwerber trat gem. § 8 des Vertrages in die bestehenden Mietverträge ein.
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