BFH vom 19.06.1996
II R 86/93

Rückstellung für Witwenversorgung an Unternehmerehegatten

BFH, vom 19.06.1996 - Aktenzeichen II R 86/93

DRsp Nr. 1997/8199

Rückstellung für Witwenversorgung an Unternehmerehegatten

1. Die Zusage einer Witwen- oder Witwerversorgung im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses rechtfertigt keinen Ansatz als Schuldposten bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens, wenn ein Einzelunternehmer diese seinem Ehegatten unter der Voraussetzung verspricht, daß der überlebende Ehegatte im Zeitpunkt des Versorgungsfalles nicht (mehr) Inhaber des Unternehmens ist und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß bei einer etwaigen Betriebsveräußerung die Verpflichtung aus der Versorgungszusage vom Erwerber übernommen würde. 2. Steht die Darlehensgewährung eines Ehegatten an seinen Unternehmerehegatten mit dessen Gewerbebetrieb in wirtschaftlichem Zusammenhang, kann dieser die Darlehensverbindlichkeiten im Rahmen der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens als Schuldposten ansetzen.

Für die Praxis:

Zu 1.: Die Leistungsbedingung, die darin bestand, daß der die Versorgung aussprechende Arbeitgeber im Zeitpunkt des Versorgungsfalls das Einzelunternehmen nicht mehr betreibt, hatte zur Folge, daß der Arbeitgeber in seiner Funktion als Einzelunternehmer zu keiner Zeit aus der (Witwen-)Versorgung in Anspruch genommen werden konnte. Die Verpflichtung erwies sich damit als wirtschaftlich bedeutungslos und rechtfertigte aus diesem Grunde auch ertragsteuerlich keine gewinnmindernde Rückstellung.