BFH vom 13.07.1993
VIII R 52/92
Fundstellen:
GmbHR 1994, 824

Rückstellungen für Gewinntantiemen (§ 5 EStG)

BFH, vom 13.07.1993 - Aktenzeichen VIII R 52/92

DRsp Nr. 1997/8745

Rückstellungen für Gewinntantiemen (§ 5 EStG)

Die bei einer GmbH & Co. KG die Komplementär-GmbH ihrem Geschäftsführer schuldet, und die die KG als Aufwendungsersatz zu leisten hat, stellen passives Sonderbetriebsvermögen der GmbH dar. Sie sind deshalb bei der Ermittlung des Einheitswerts des Betriebsvermögens zu den jeweiligen Stichtagen nicht beim Betriebsvermögen der KG, sondern beim Sonderbetriebsvermögen der GmbH abzusetzen und bei der Aufteilung vorweg der Komplementär-GmbH zuzurechnen.

Fundstellen
GmbHR 1994, 824