Der 1924 geborene Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und seine Ehefrau (Klägerin und Revisionsbeklagte) sind Schweizer Staatsbürger. Anläßlich seiner Versetzung durch den Arbeitgeber (X-AG, Schweiz) an ein deutsches Tochterunternehmen zog der Kläger mit seiner Familie 1969 in die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik). Mit Ablauf des Streitjahres 1986 schied er aus Altersgründen aus den Diensten seines Arbeitgebers aus und zog noch im Streitjahr in die Schweiz zurück. Die pauschal ermittelten Umzugskosten in Höhe von 5 826,50 DM machte der Kläger bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten geltend. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) lehnte den Abzug dieser Aufwendungen ab, da die Kosten nicht im Zusammenhang mit inländischen Einkünften stünden.
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