FG Hessen, vom 01.10.1997 - Aktenzeichen 11 K 2069/96
DRsp Nr. 2001/2865
Rückumzug vom Folgeobjekt in das Erstobjekt
Ein "drittes" Objekt liegt nicht vor, wenn der Steuerpflichtige während des achtjährigen Begünstigungszeitraums von einer Wohnung, für die er als "Folgeobjekt" die Steuerbegünstigung nach § 10 eEStG in Anspruch genommen hat, in die Wohnung zurückzieht, für die er als "Erstobjekt" ebenfalls diese Steuerbegünstigung beansprucht hatte.
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