FG Hessen vom 01.10.1997
11 K 2069/96
Fundstellen:
EFG 1998, 454

Rückumzug vom Folgeobjekt in das Erstobjekt

FG Hessen, vom 01.10.1997 - Aktenzeichen 11 K 2069/96

DRsp Nr. 2001/2865

Rückumzug vom Folgeobjekt in das Erstobjekt

Ein "drittes" Objekt liegt nicht vor, wenn der Steuerpflichtige während des achtjährigen Begünstigungszeitraums von einer Wohnung, für die er als "Folgeobjekt" die Steuerbegünstigung nach § 10 e EStG in Anspruch genommen hat, in die Wohnung zurückzieht, für die er als "Erstobjekt" ebenfalls diese Steuerbegünstigung beansprucht hatte.

Für die Praxis: