BFH - Beschluss vom 09.12.2003
IV B 68/02
Normen:
EStG § 4 Abs. 1, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 633
Vorinstanzen:
FG München, vom 20.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1909/95

Rückwirkende Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts?

BFH, Beschluss vom 09.12.2003 - Aktenzeichen IV B 68/02

DRsp Nr. 2004/4186

Rückwirkende Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts?

1. Das Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann nur zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ausgeübt werden.2. Werden Aktivitäten des Stpfl. erst nachträglich als gewerblicher Grundstückshandel qualifiziert, kommt eine rückwirkende Ausübung des Wahlrechts zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht in Betracht, da die Ausübung des Wahlrechts das Bewusstsein zur Erzielung von (Gewinn-)Einkünften voraussetzt. Im Fall der nachträglichen Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels konnte ein Wahlrecht daher nicht ausgeübt werden.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1, 3 ;

Gründe: