Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. Januar 2018 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit streiten die Beteiligten über die (rückwirkende) Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) infolge des Eintritts von Versicherungsfreiheit.
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