Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen (§
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 58.367,68 €.
Soweit die Beschwerde rügt, das Berufungsgericht habe zu Unrecht angenommen, dass die Beklagte ihrer Rügeobliegenheit nach §
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