FG Niedersachsen - Urteil vom 14.04.2010
8 K 38/07
Normen:
EStG § 7 Abs. 1 Satz 7;

Saldierung zu gewährender AfaA mit nicht erfassten Mieteinnahmen

FG Niedersachsen, Urteil vom 14.04.2010 - Aktenzeichen 8 K 38/07

DRsp Nr. 2011/11230

Saldierung zu gewährender AfaA mit nicht erfassten Mieteinnahmen

1. AfaA aus wirtschaftlichen Gründen können als WK bei VuV abgezogen werden, wenn sich nach der Kündigung des Mietverhältnisses herausstellt, dass das auf die Bedürfnisse des Mieters ausgerichtete Gebäude nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar ist und auch durch eine (nicht steuerbare) Veräußerung nicht mehr sinnvoll verwendet werden kann. 2. Eine Überlagerung der AfaA durch einen Grundstückskaufvertrag ist nicht gegeben, wenn ersichtlich ist, dass die Käuferin von vornherein vor hatte, das Gebäude abzureißen.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 1 Satz 7;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger im Streitjahr weitere Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen kann oder ob er ggf. weitere Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des Jahres 2005 im Wege des Verlustrücktrages geltend machen kann und ob Arztrechnungen ... EUR als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind.