BFH - Urteil vom 21.10.1997
VIII R 65/96
Normen:
EStG § 3 Nr. 66 ;
Fundstellen:
BB 1998, 1240
BFH/NV 1998, 1155
BFHE 185, 147
BStBl II 1998, 437
DB 1998, 1309
DStZ 1998, 763
KTS 1998, 577
Vorinstanzen:
Hessisches FG,

Sanierungsgewinn einer KG bei negativen Kapitalkonten

BFH, Urteil vom 21.10.1997 - Aktenzeichen VIII R 65/96

DRsp Nr. 1998/8825

Sanierungsgewinn einer KG bei negativen Kapitalkonten

»Im Falle einer unternehmensbezogenen Sanierung sind auch Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto am Sanierungsgewinn mit der Folge zu beteiligen, daß das negative Kapitalkonto steuerfrei aufgefüllt wird. Das gilt auch für Kommanditisten, die zum Zweck der Sanierung aus der KG ausscheiden.«

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 66 ;

Gründe:

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) waren bis zum 31. Juli des Streitjahres 1980 neben den Beigeladenen zu 3. und 4. als Kommanditisten an einer GmbH & Co. KG (der Beigeladenen zu 2.) beteiligt; persönlich haftende Gesellschafterin war die ebenfalls beigeladene U-GmbH.

Die KG hatte in ihrer Bilanz zum 1. Januar 1980 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 1 043 800 DM ausgewiesen, der sich im Laufe des Jahres auf 1 823 567,07 DM erhöhte. Im Juni 1980 war die KG zahlungsunfähig.