Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob eine als Zwischenausschüttung bezeichnete Zahlung der A-S.A., SICAV-FIS an die Klägerin im Jahr 2011 abkommensrechtlich oder aus anderen Gründen steuerfrei zu stellen ist.
Die Klägerin ist eine am 14.11.2011 in B gegründete und nun im Handelsregister des Amtsgerichts C unter
Das Geschäftsjahr der Klägerin entspricht dem Kalenderjahr.
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